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   BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05   

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BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05 (https://dejure.org/2006,1705)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2006 - 3 AZR 716/05 (https://dejure.org/2006,1705)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 (https://dejure.org/2006,1705)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme einer Betriebsrente vor Erreichen der festen Altersgrenze; Möglichkeit einer Entscheidung über eine rechtzeitig beantragte Fristverlängerung noch nach Ablauf der zu verlängernden Frist im arbeitsgerichtlichen Verfahren; Leistungsverpflichtungen während ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1 (Berechnung)
    Betriebsrentenrecht - Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen; doppelte ratierliche Kürzung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden ? Bewertung von Vorruhestandszeiten im Betriebsrentenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 2546
  • NZA-RR 2007, 434
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05
    Diese Rechtsprechung führte in den Fällen, in denen die Versorgungsordnung - anders als hier - für die vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente bei Betriebstreue bis zum Versorgungsfall neben einer zeitratierlichen Kürzung auch versicherungsmathematische Abschläge vorsah, zu einer nicht zu rechtfertigenden doppelten Berücksichtigung der zwischen der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente und der festen Altersgrenze nicht erbrachten Betriebstreue (grundlegend zum Ganzen BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212, zu B II der Gründe; 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23, zu II 2 der Gründe, jeweils unter Darstellung der Entwicklung der Rechtsprechung).

    d) Der Senat hat offengelassen, ob dieselben Grundsätze auch für Gesamtversorgungszusagen und ähnlich ausgestaltete Versorgungszusagen oder für Zusagen gelten, die einmalige Kapitalleistungen in Aussicht stellen (vgl. dazu BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23, zu II 2 c der Gründe).

  • BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 524/03

    Vorgezogene Betriebsrente und vorzeitiges Ausscheiden - Auslegung einer

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05
    Eine weitere Kürzung ohne ausdrückliche Regelung in der Versorgungsordnung rechtfertigt sich daraus, dass ein Ausscheiden nicht nur vor Erreichen der festen Altersgrenze, sondern auch vor dem Zeitpunkt der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente einen eigenständigen, von der bloß vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente zu unterscheidenden Regelungsgegenstand darstellt (BAG 7. September 2004 - 3 AZR 524/03 - EzA BetrAVG § 6 Nr. 27, zu B II 3 der Gründe).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten sind diese Grundwertungen auch dann heranzuziehen, wenn die Versorgungsordnung für die vorgezogene Inanspruchnahme der Betriebsrente durch bis zum Versorgungsfall betriebstreue Arbeitnehmer eine aufsteigende Berechnung vorsieht, aber keine eigenständige Regelung für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens enthält (BAG 7. September 2004 - 3 AZR 524/03 - EzA BetrAVG § 6 Nr. 27).

  • BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04

    Streit der Betriebsparteien über Betriebsrentenberechnung

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05
    Für das Betriebsrentenrecht macht dies § 1b Abs. 1 Satz 2 BetrAVG deutlich, wonach die Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen den Eintritt der gesetzlichen Unverfallbarkeit unter bestimmten Umständen nicht hindert; diese Regelung wäre nicht nötig gewesen, wäre das Vorruhestandsverhältnis ohnehin ein Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 28. März 1995 - 3 AZR 900/94 - AP BetrAVG § 6 Nr. 21 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 17, zu I 1 der Gründe; 18. Januar 2005 - 3 ABR 21/04 - BAGE 113, 173, 183).

    Ein Hinweis auf den Fall der vorgezogenen Inanspruchnahme einer Altersrente ist darin nicht enthalten (ebenso im Ergebnis bereits BAG 18. Januar 2005 - 3 ABR 21/04 -BAGE 113, 173, 183).

  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03

    Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05
    Diese Kürzung erfolgt in der Weise, dass die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente in Bezug gesetzt wird zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der festen Altersgrenze (Senat 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - BAGE 114, 349, zu B I 3 b der Gründe).
  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05
    Diese Rechtsprechung führte in den Fällen, in denen die Versorgungsordnung - anders als hier - für die vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente bei Betriebstreue bis zum Versorgungsfall neben einer zeitratierlichen Kürzung auch versicherungsmathematische Abschläge vorsah, zu einer nicht zu rechtfertigenden doppelten Berücksichtigung der zwischen der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente und der festen Altersgrenze nicht erbrachten Betriebstreue (grundlegend zum Ganzen BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212, zu B II der Gründe; 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23, zu II 2 der Gründe, jeweils unter Darstellung der Entwicklung der Rechtsprechung).
  • BAG, 13.03.1990 - 3 AZR 338/89

    Zeitanteilige vorzeitige Altersrente

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05
    Sah die Versorgungsordnung bei vorgezogener Inanspruchnahme der Betriebsrente keinen versicherungsmathematischen Abschlag vor, hatte der Senat eine derartige zeitratierliche Kürzung bei vorzeitigem Ausscheiden grundsätzlich für zulässig gehalten (vgl. zB BAG 13. März 1990 - 3 AZR 338/89 - AP BetrAVG § 6 Nr. 17 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 13).
  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 214/05

    Berechnung einer Betriebsrente - Essener Verband

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05
    Der Senat hat dagegen einen in der Versorgungsordnung bei Betriebstreue bis zum Versorgungsfall vorgesehenen versicherungsmathematischen Abschlag und nicht die als "Auffangregelung" maßgebliche zweite ratierliche Kürzung auch im Fall des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente angewandt (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 214/05 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 5, zu B II 2 b ff (3) der Gründe).
  • LAG Köln, 25.07.2005 - 2 Sa 1196/04

    Berechnung, vorgezogene Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05
    c) In der Rechtsprechung (LAG Köln 25. Juli 2005 - 2 Sa 1196/04 - DB 2005, 2699) und einem Teil der Literatur (Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 4. Aufl. § 6 Rn. 150) wurde die Lösung des Senats hinsichtlich der Art und Weise des zweiten Rechenschritts mit der Begründung kritisiert, diese habe keine inhaltliche Verbindung zum größeren vom Versorgungsschuldner zu tragenden Risiko bei vorgezogener Inanspruchnahme der Betriebsrente.
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05
    cc) Diese Unterscheidung ist rechtlich nicht zu beanstanden; insbesondere entspricht sie dem allgemeinen Gleichheitssatz, der auch auf tarifvertragliche Regelungen entweder unmittelbar oder mittelbar auf Grund der aus den Grundrechten folgenden Schutzpflichten Anwendung findet, ohne dass dies hinsichtlich des Prüfungsmaßstabs einen Unterschied machen würde (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, zu B II 2 und 3 der Gründe).
  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05

    Gesamtversorgung - fiktive Sozialversicherungsrente

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05
    Daran ändert auch nichts, dass der Klägerin die gesetzliche Rente wegen ihrer Schwerbehinderung ohne Abschläge gezahlt wird (Senat 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 19, AP BetrAVG § 2 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 24, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BGH, 30.04.2003 - V ZB 71/02

    Auslegung einer "selbständigen Anschlussberufung"

  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 900/94

    Höhe der Betriebsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme (§ 6 BetrAVG )

  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 571/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien - Überprüfung der tariflichen Regeln

  • BGH, 01.10.1986 - IVb ZB 83/86

    Unselbständige Anschlußberufung - Berufung - Begründung

  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 1/02

    Berechnung einer Versorgungsanwartschaft

  • BAG, 24.08.1979 - GS 1/78

    Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist nach ihrem Ablauf - Eingang des

  • LAG Niedersachsen, 27.07.2005 - 6 Sa 1704/04
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung -

    Allerdings sind auch die Tarifvertragsparteien - zumindest aus der Schutzpflichtfunktion der Grundrechte - an den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebunden (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - zu B II und III der Gründe, BAGE 111, 8; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - zu II 1 a cc der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Nr. 88).
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Dieser Auslegung stehen berechtigte Interessen der Beklagten, einem damit gesetzlich nicht möglichen Rechtsmittel ausgesetzt zu sein, nicht entgegen (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 17, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88) .
  • LAG Düsseldorf, 19.01.2024 - 6 Sa 763/22

    DRK Schwesternschaft - Gesamtversorgung

    (1) Sieht eine Versorgungsregelung - wie hier - keinen versicherungsmathematischen Abschlag vor, ohne ihn andererseits auszuschließen, hat das Bundesarbeitsgericht den Arbeitgeber trotzdem für berechtigt gehalten, als Ersatz für den nicht vorgesehenen technischen versicherungsmathematischen Abschlag einen "untechnischen versicherungsmathematischen Abschlag durch eine weitere zeitratierliche Kürzung der im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bereits in einem ersten Schritt gekürzten Betriebsrente vorzunehmen (BAG v. 12.12.2006 - 3 AZR 716/05 -).

    Diese Kürzung erfolgt in der Weise, dass die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente in Bezug gesetzt wird zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der festen Altersgrenze (BAG v. 12.12.2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 32; BAG v. 19.05.2005 - 3 AZR 649/03 - zu BI 3b der Gründe).

  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06

    Betriebsrente - vorzeitiges Ausscheiden - vorgezogene Inanspruchnahme -

    bb) Nach der Rechtsprechung des Senats, wie sie im Urteil vom 12. Dezember 2006 (- 3 AZR 716/05 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88, zu II 3 der Gründe) bestätigt und zusammengefasst wurde, richtet sich die Berechnung der Betriebsrente in diesen Fällen nach allgemeinen Grundsätzen des Betriebsrentengesetzes.
  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 289/10

    Berechnung einer Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente

    Dabei ist die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zur vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente ins Verhältnis zu setzen zur möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze (vgl. etwa BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 30, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88; 29. September 2010 - 3 AZR 564/09 - Rn. 13, AP BetrAVG § 2 Nr. 62; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 33 ff.) .

    Zwar hat der Senat bislang offengelassen, ob die von ihm entwickelten Grundsätze zur Berechnung der Betriebsrente bei vorgezogener Inanspruchnahme nach vorzeitigem Ausscheiden auch für Gesamtversorgungssysteme und ähnlich ausgestaltete Versorgungszusagen oder für Versorgungszusagen gelten, die einmalige Kapitalzahlungen vorsehen (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 37, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88; vgl. auch 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 42) .

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08

    Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung

    Nach der Rechtsprechung des Senats, wie sie im Urteil vom 12. Dezember 2006 (- 3 AZR 716/05 - Rn. 29 ff., AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88) bestätigt und zusammengefasst wurde, ergibt sich eine Berechtigung zur Kürzung der Betriebsrente bei vorgezogener Inanspruchnahme nach vorzeitigem Ausscheiden unter zwei Gesichtspunkten: Einmal wird in das Gegenseitigkeitsverhältnis, das der Berechnung der Vollrente zugrunde liegt, dadurch eingegriffen, dass der Arbeitnehmer die Betriebstreue bis zum Zeitpunkt der festen Altersgrenze nicht erbracht hat.
  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 194/07

    Betriebliche Übung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend auf die neuere Rechtsprechung des Senats zur Berechnung der Betriebsrente des vorzeitig Ausgeschiedenen bei vorgezogener Inanspruchnahme für die Fälle hingewiesen, in denen die Versorgungsordnung keine ausdrückliche Regelung enthält (sog. Auffangregelung, vgl. die Zusammenfassung bei BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 20 ff., AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88).
  • BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11

    Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag

    b) Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Zusage laufender Rentenleistungen, sondern auch für Versorgungszusagen, die einmalige Kapitalzahlungen vorsehen (bislang offengelassen von BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 27; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 37; 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 318/09

    Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme - vorzeitiges Ausscheiden

    Zum anderen ergibt sich eine Verschiebung des in der Versorgungszusage festgelegten Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung daraus, dass er die erdiente Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 23, EzA BetrAVG § 2 Nr. 31; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 30, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88) .

    Dies geschieht in der Weise, dass die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente in Bezug gesetzt wird zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der festen Altersgrenze (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 24, EzA BetrAVG § 2 Nr. 31; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 30 ff., AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88; 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - zu II 2 b dd der Gründe, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23) .

  • LAG Düsseldorf, 13.10.2009 - 17 Sa 469/09

    Berechnung der Betriebsrente/Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Wegen seines vorzeitigen Ausscheidens ist die von dem Arbeitnehmer bis zum Erreichen der festen Altersgrenze erreichbare Vollrente in unmittelbarer Anwendung von § 2 BetrAVG zu kürzen (vgl. u.a. BAG 12.12.06 - 3 AZR 716/05 - EzA § 1 BetrAVG Nr. 88).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind die Grundwertungen auch heranzuziehen, wenn zwar für betriebstreue Arbeitnehmer eine aufsteigende Berechnung vorgesehen ist, aber die Versorgungsordnung keine Regelung für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens enthält (BAG 12.12.2006 - 3 AZR 716/05 - EzA § 1 BetrAVG Nr. 88; BAG 07.09.2004 - 3 AZR 524/03 EzA § 6 BetrAVG Nr. 27).

    aa) Soweit der Kläger darauf verweist, dass das Bundesarbeitsgericht in zwei Entscheidungen (Urteil vom 23.01.2001 - 3 AZR 164 /00 - NZA 2002 S. 93; 12.12.2006 - 3 AZR 716/05 - NZA - RR 2007 S. 434) offen gelassen hat, ob die oben beschriebenen Grundsätze auch bei Bestehen einer Gesamtversorgungszusage gelten, führt das nicht zu einer anderen Beurteilung.

  • BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 778/09

    Vorgezogene Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden -

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Auslegung von Prozesserklärung

  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 719/09

    Diakonische Einrichtung - Bezugnahme auf Arbeitsordnung

  • LAG Hessen, 14.08.2019 - 19 Sa 1078/18

    Arbeitszeitkonto; betriebliche Übung; BV Arbeitszeit; Mehrarbeit; Urlaubsgeld;

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 31.08.2010 - 3 ABR 139/09

    Verweisungsbeschluss ohne Gründe - Insolvenzanfechtung - Inkongruenz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 20 Sa 1945/08

    Höhe der Betriebsrente aufgrund Gesamtversorgungszusage bei vorzeitigen

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 747/08

    Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 564/09

    Berechnung der Betriebsrente bei vorgezogener Inanspruchnahme nach vorzeitigem

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 611/10

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 475/09

    Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung

  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 634/09

    Diakonische Einrichtung - Bezugnahme auf Arbeitsordnung

  • BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 869/09

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung

  • LAG Nürnberg, 18.03.2009 - 3 Sa 587/07

    Betriebliche Altersversorgung - vorzeitiges Ausscheiden - vorgezogene

  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 530/06

    Einführung eines versicherungsmathematischen Abschlags nur für Männer nach dem

  • BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 391/06

    Stichtag für Invaliditätsrente

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2009 - 11 Sa 417/09

    Auslegung einer Einzelzusage einer Altersrente

  • BAG, 28.07.2009 - 3 AZR 43/08

    Verrechnung von Rentenstämmen - Rechtskraft

  • BAG, 31.05.2011 - 3 AZR 406/09

    Betriebsrente - Dienstordnungsangestellter - Übergangsregelung

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZN 326/07

    Anschlussberufung - rechtliches Gehör

  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 595/09

    Zeitversetzte Überleitung in den TVöD

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 285/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 476/09

    Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung

  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 452/07

    Betriebsrente; vorzeitiges Ausscheiden; vorgezogene Inanspruchnahme

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 283/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 284/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

  • LAG Hamm, 02.12.2014 - 9 Sa 1081/14

    Berechnung der Höhe einer Betriebsrente

  • ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4847/09

    Berechnung der Betriebsrente hinsichtlich Vornahme der Quotierung des Ruhegeldes

  • ArbG Essen, 10.04.2014 - 4 Ca 467/12

    Quotierung einer Betriebsrente wegen der Inanspruchnahme vorgezogenen

  • ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4853/09

    Änderung des Durchführungsweges einer betrieblichen Altersvorsorge; Verschaffung

  • ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 466/12

    Rentenzahlungen auf der Basis eines erhöhten Diensteinkommens bei gleichzeitiger

  • ArbG Essen, 18.12.2012 - 7 Ca 4859/09

    Zahlungsansprüche wegen einer behaupteten fehlerhaften Erstberechnung der

  • ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 3774/10

    Geltendmachung von Rentenzahlungen auf der Basis eines erhöhten Diensteinkommens

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2007 - 10 Sa 1986/06

    Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und Verjährung von Ansprüchen auf

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - 6 Sa 596/09

    Verpflichtung zur Zahlung einer Betriebsrente nach Betriebsübergang

  • ArbG Essen, 15.01.2013 - 2 Ca 4839/09

    Quotierung einer Betriebsrente wegen der Inanspruchnahme vorgezogenen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2012 - 9 Sa 542/11

    Betriebliche Altersversorgung - Kürzung bei vorgezogener Betriebsrente -

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